Haltefrist, Freigrenze und Meldepflichten einfach erklärt – Stand: Ende Juli 2026. Keine Steuerberatung, sondern eine erste Orientierung.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen oder größeren Summen empfiehlt sich der Gang zu einem Steuerberater mit Krypto-Erfahrung.
Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als „sonstige Wirtschaftsgüter" – ähnlich wie Gold oder Kunstgegenstände, nicht wie Aktien. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter § 23 Einkommensteuergesetz (private Veräußerungsgeschäfte).
Hältst du eine Kryptowährung länger als 12 Monate, ist ein späterer Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Verkaufst du innerhalb der zwölf Monate, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0 bis 45 Prozent) versteuert.
Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z. B. Bitcoin in Ethereum) gilt als Verkauf und kann die Haltefrist für den neu erhaltenen Coin neu starten lassen.
| Einkunftsart | Freigrenze pro Jahr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinne innerhalb der Haltefrist | 1.000 € | § 23 EStG |
| Staking, Mining, Lending (laufende Einkünfte) | 256 € | § 22 Nr. 3 EStG |
Wichtig: Es handelt sich um Freigrenzen, nicht um Freibeträge. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Die Bundesregierung hat einen Vorstoß zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist diskutiert, der Bundestag hat einen entsprechenden Entwurf zuletzt jedoch nicht mehrheitsfähig beschlossen. Stand Ende Juli 2026 gilt die aktuelle Regelung unverändert weiter. Wer langfristig orientiert ist, sollte die politische Entwicklung dennoch im Blick behalten, da eine Änderung frühestens für künftige Veranlagungszeiträume relevant würde.
Seit dem 1. Januar 2026 sind Krypto-Dienstleister durch die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden systematisch zu erfassen. Ab 2027 sollen diese Daten automatisiert an die Finanzbehörden übermittelt werden. Eine lückenlose eigene Dokumentation von Käufen, Verkäufen und Haltefristen wird dadurch noch wichtiger.
Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gilt in Deutschland die First-in-first-out-Methode: Es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft werden.
Nein. Steuerlich relevant wird es erst beim Verkauf, Tausch oder bei bestimmten laufenden Einkünften wie Staking – nicht beim reinen Kauf und Halten.
Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag oberhalb der Grenze – da es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt.
Nach aktuellem Stand verlängert Staking die reguläre einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre; die Staking-Erträge selbst werden aber separat als sonstige Einkünfte besteuert.
Das ist derzeit offen. Ein entsprechender Vorstoß wurde politisch diskutiert, aber zuletzt vom Bundestag nicht beschlossen. Bis zu einer rechtskräftigen Gesetzesänderung gilt die aktuelle Regel.